Benötigen Sie eine EU-Mehrwertsteuerbescheinigung für Ihre Yacht?
Wir können Ihnen bei EU-Bootsimporten helfen
Wenn Sie ein Boot von außerhalb der Europäischen Union (EU) gekauft haben oder besitzen und es in ein EU-Land bringen möchten, müssen Sie Mehrwertsteuer zahlen. Die gute Nachricht ist, dass die einmal gezahlte Mehrwertsteuer in einem EU-Land für alle EU-Länder gilt. Sie können Ihr Boot in allen EU-Gewässern frei benutzen, ohne erneut Mehrwertsteuer zu zahlen.
Wir vereinfachen das Mehrwertsteuerverfahren, indem wir Ihr Schiff über die Niederlande importieren. Für eine geringe Gebühr von nur 475,- Euro (zzgl. MwSt.) übernimmt unser spezialisierter Buchhalter die gesamte Kommunikation und Dokumentation mit der niederländischen Steuerbehörde.
Auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Dokumente und Daten wird unser spezialisierter Buchhalter das Dossier erstellen und alle Verfahren abschließen, anhand derer der niederländische Zoll den Wert der Yacht bewertet und die anwendbare Mehrwertsteuer berechnet, um Ihre offizielle EU-Mehrwertsteuer-Bescheinigung zu erhalten.
Ein wesentlicher Vorteil der Einfuhr Ihrer Yacht in die EU über die Niederlande besteht darin, dass der Prozess nicht die physische Anwesenheit Ihrer Yacht in den Niederlanden erfordert. Dies kann bequem von jedem Ort der Welt aus erledigt werden.
Prozess-Übersicht
- Zahlung der Mehrwertsteuer in den Niederlanden (21%).
- Für Yachten unter 12 Metern gilt ein zusätzlicher Einfuhrzoll von 1,7%.
- Für die Bearbeitung von Steuer- und Mehrwertsteuererklärungen in Ihrem Namen ist eine unterzeichnete Vollmacht erforderlich.
Erforderliche Dokumente
- Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises (beide Seiten).
- Kopie des Kaufvertrags auf Englisch (oder mit einer übersetzten Version).
- Kopie der Rechnung für den Kauf der Jacht.
- Kopie der Versicherungspolice Ihrer Yacht.
Der niederländische Zoll wird den Wert der Yacht auf der Grundlage dieser Dokumente schätzen, um die anwendbare Mehrwertsteuer zu berechnen.
Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer bei Bootskäufen
Der MwSt.-Status hängt davon ab, ob die MwSt. nachweislich von einer Privatperson innerhalb der EU gezahlt wurde.
Als EU-Bürger ist die Umgehung der Mehrwertsteuer illegal und kann zu hohen Geldstrafen oder zur Beschlagnahme des Bootes führen.
Ja, als EU-Bürger müssen Sie auf jedes in der EU gekaufte Boot Mehrwertsteuer zahlen. Die Flagge des Bootes hat keinen Einfluss auf die Mehrwertsteuerpflicht.
Nach dem Brexit gilt das Vereinigte Königreich nun als Drittland. Die Registrierungsflagge des Bootes ist nicht das Problem, sondern der Wohnsitz des Eigentümers. Um die Mehrwertsteuer zu vermeiden, muss der Eigner außerhalb der EU leben und das Boot muss außerhalb der EU registriert sein und genutzt werden.
In der EU ansässige Personen müssen die EU-Mehrwertsteuervorschriften befolgen, unabhängig von der Flagge, unter der das Schiff registriert ist.
Die Rechnung des Verkäufers dient als Nachweis für die Zahlung der Mehrwertsteuer. Diese Rechnung muss den EU-Mehrwertsteuer-Rechnungsstellungsvorschriften entsprechen.
Nein. Ein solches Vorgehen stellt Steuerbetrug dar. Als in der EU steuerlich Ansässiger müssen Sie die EU-Steuervorschriften befolgen.
Als EU-Bürger sind Sie nicht von der Mehrwertsteuer befreit. Nicht in der EU ansässige Personen können die Regelung für die vorübergehende Einfuhr in Anspruch nehmen, die es erlaubt, ein Boot bis zu 18 Monate lang in EU-Gewässern zu behalten.
Mit der Vorübergehenden Zulassung können Nicht-EU-Bürger 18 Monate lang in EU-Gewässern bleiben. Danach müssen Sie ausreisen und wieder einreisen, um den Zeitraum zu verlängern, insgesamt bis zu 10 Jahre.
Prüfen Sie die Rechnung des Verkäufers, um die Zahlung der Mehrwertsteuer zu überprüfen. Wenn der Verkäufer ein Unternehmen ist, sollte er eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer oder eine Margenrechnung ausstellen.
Nein. Boote, die vor dem 1. Januar 1985 in der EU gebaut oder benutzt wurden, gelten als mehrwertsteuerpflichtig, aber bei größeren Änderungen muss der Mehrwertsteuerstatus nachgewiesen werden.
Bewahren Sie die Rechnung des Verkäufers und alle offiziellen Belege für die Zahlung der Mehrwertsteuer auf. In den Niederlanden erhalten Sie diese von der National Yachts Unit in Vlissingen.
Nein, die Registrierung hat keinen Einfluss auf den Steuerstatus. Die Ausfuhr bezieht sich auf die physische Verbringung von Waren aus dem Zollgebiet der EU.
Wenn Sie das Boot außerhalb der EU exportieren, müssen Sie eine Ausfuhranmeldung abgeben, um die Mehrwertsteuer zu vermeiden. Wenn das Boot wieder in die EU einreist, unterliegt es der Einfuhrumsatzsteuer.
Nein, die Mehrwertsteuer wird bei der Ausfuhr von Waren aus der EU nicht erstattet. Boote, die für den Export bestimmt sind, sollten zu 0% MwSt. verkauft werden.
Nein, die für ein gebrauchtes Boot gezahlte Mehrwertsteuer kann bei der Ausfuhr aus der EU nicht zurückerstattet werden.
Ja, bei der Einfuhr eines Bootes in die EU müssen Mehrwertsteuer und Zollgebühren entrichtet werden, auch wenn die Mehrwertsteuer außerhalb der EU bezahlt wurde.
Ja, die EU-Behörden können überprüfen, ob für Ihr Boot Mehrwertsteuer gezahlt wurde, und Sie müssen einen Nachweis vorlegen, z. B. eine Rechnung oder einen Mehrwertsteuerausweis.
Wenn Sie die Mehrwertsteuervorschriften verstehen und befolgen, können Sie das Segeln in EU-Gewässern ohne unerwartete Kosten genießen. Vergewissern Sie sich immer, dass Sie die notwendigen Dokumente haben, um die Einhaltung der Mehrwertsteuer zu beweisen.